Vergnügungssteuer Aktuell

Die gemeinsamen Proteste der Clubs und der ISG Bermuda3Eck
gegen die Vergnügungssteuer haben Wirkung gezeigt. Ursprünglich
sollten Tanzclubs und Kneipen ab dem 01. Januar 2024 den gleichen
Steuersatz zahlen, wie Spielhallen, Wettbüros oder
Erotiketablissements. Die Vergnügungssteuer war während der
Corona-Pandemie erlassen worden und sollte nun wieder auf die
Eintrittspreise gelegt werden. Doch damit wollten sich
die Club- und Kneipen-Betreiber in Bochum nicht abfinden, sahen
viele ihre Existenz durch die Steuer bedroht. Gemeinsam brachten sie
eine Petition auf den Weg. Mit Erfolg. Auch die Immobilien- und
Standortgemeinschaft Bermuda3Eck (ISG) forderte in einer
Pressemitteilung im Namen der Betreiber: Erlassen Sie den Clubs und
Kneipen die Vergnügungssteuer. Das zeigte Wirkung.

Am Ende entschied sich die Ratsfraktion Bochum gegen eine
Vergnügungssteuer in den Clubs unserer Stadt. Über diese finanzielle
Entlastung freuen sich die Betreiber sehr, erspart sie ihnen nicht nur
zusätzliche Ausgaben, sondern auch jede Menge bürokratischen
Aufwand. Ronald Gottwald, Sprecher der ISG Bermuda3Eck Bochum
betont: „Wir brauchen Raum für Kommunikation und Gemeinschaft.
Unserer Clubs sorgen für eine lebendige und wirtschaftsstarke
Ausgehkultur im Bermuda3eck Bochum. Diese müssen wir erhalten.“